Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Objektive Kriterien der Vertragsdurchführung entscheidend. Wille der Parteien, den Dienstnehmer das alleinige wirtschaftliche Risiko zu tragen, unbeachtlich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Objektive Kriterien der Vertragsdurchfüh-rung entscheidend. Wille der Parteien, den Dienstnehmer das alleinige wirtschaftliche Risiko zu tragen, unbeachtlich
- IWW
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsweg für Zahlungsansprüche eines als Bau- und Projektleiter tätigen Bauingenieurs
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG; ArbGG § 2 Nr. 3
Rechtsweg für Zahlungsansprüche eines als Bau- und Projektleiter tätigen Bauingenieurs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Arbeit & Soziales - Bauleitung auf Stundenbasis: Freie Mitarbeit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bielefeld, 14.09.2011 - 4 Ca 3459/09
- LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06
Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs
Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, so ist es auch rechtlich abweichend von dem entgegen stehenden Willen der Vertragsparteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG, Beschluss v. 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, juris; BAG, Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424; NZA 1995, 161; BAG, Beschluss v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, NZA 1992, 407).Der Parteiwille ist dementsprechend nur maßgeblich, wenn die getroffenen Vereinbarungen der tatsächlichen Vertragsdurchführung nicht widersprechen (BAG, Urteil v. 25.05.2005 - 5 AZR 347/04, ZTR 206, 43; Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424).
Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger in die Organisation der Beklagten eingebunden war, insoweit mit anderen Arbeitnehmern der Beklagten zusammengearbeitet hat, einen eigenen Arbeitsplatz im Betrieb der Beklagten hatte, im Firmenverzeichnis namentlich aufgeführt wurde, über eine Firmen-Email-Adresse der Beklagten zu erreichen war, an internen Dienstbesprechungen teilgenommen hat, nach außen wie ein Arbeitnehmer der Beklagten behandelt wurde und ausschließlich nach Stunden zu einem festen Stundensatz im Rahmen einer auf Dauer angelegten Beziehung bezahlt und wegen der übertragenen Arbeiten im Ergebnis als eine Vollzeitkraft auch ohne ausdrückliche Vereinbarung des Umfangs und der Lage der Arbeitszeit zur Arbeitsleistung herangezogen wurde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris; Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424).
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe
Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Der Parteiwille ist dementsprechend nur maßgeblich, wenn die getroffenen Vereinbarungen der tatsächlichen Vertragsdurchführung nicht widersprechen (BAG, Urteil v. 25.05.2005 - 5 AZR 347/04, ZTR 206, 43; Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424). - BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, so ist es auch rechtlich abweichend von dem entgegen stehenden Willen der Vertragsparteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG, Beschluss v. 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, juris; BAG, Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424; NZA 1995, 161; BAG, Beschluss v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, NZA 1992, 407).
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, so ist es auch rechtlich abweichend von dem entgegen stehenden Willen der Vertragsparteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG, Beschluss v. 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, juris; BAG, Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424; NZA 1995, 161; BAG, Beschluss v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, NZA 1992, 407). - BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11
Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge
Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Wird ein als freier Mitarbeitervertrag bezeichnetes Vertragsverhältnis tatsächlich wie ein Arbeitsverhältnis durchgeführt, so ist es auch rechtlich abweichend von dem entgegen stehenden Willen der Vertragsparteien als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG, Beschluss v. 15.02.2012 - 10 AZR 111/11, juris; BAG, Urteil v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424; NZA 1995, 161; BAG, Beschluss v. 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, NZA 1992, 407). - BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10
Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer …
Auszug aus LAG Hamm, 14.05.2012 - 2 Ta 668/11
Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger in die Organisation der Beklagten eingebunden war, insoweit mit anderen Arbeitnehmern der Beklagten zusammengearbeitet hat, einen eigenen Arbeitsplatz im Betrieb der Beklagten hatte, im Firmenverzeichnis namentlich aufgeführt wurde, über eine Firmen-Email-Adresse der Beklagten zu erreichen war, an internen Dienstbesprechungen teilgenommen hat, nach außen wie ein Arbeitnehmer der Beklagten behandelt wurde und ausschließlich nach Stunden zu einem festen Stundensatz im Rahmen einer auf Dauer angelegten Beziehung bezahlt und wegen der übertragenen Arbeiten im Ergebnis als eine Vollzeitkraft auch ohne ausdrückliche Vereinbarung des Umfangs und der Lage der Arbeitszeit zur Arbeitsleistung herangezogen wurde (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris;… Urt. v. 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, NZA-RR 2007, 424).
- SG Detmold, 25.03.2014 - S 22 R 1001/13
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der …
Die hiergegen von der Klägerin erhobene sofortige Beschwerde wies das Landesarbeitsgericht Hamm mit Beschluss vom 14.05.2012 (Az. 2 Ta 668/11) zurück.